Sprungziele
Seiteninhalt

Wenn Sie eine Ausstellung oder einen Großmarkt für gewerbliche Anbieter:innen veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen, durch die Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteilwerden. Eine solche Festsetzung ist nur für Märkte gewerblicher Anbieter:innen möglich, Flohmärkte von Privatpersonen fallen beispielsweise nicht darunter. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sogenannte Marktprivilegien). So können etwa die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (Gewerbeanzeige), zum Reisegewerbe (etwa die Reisegewerbekartenpflicht), das Ladenschlussgesetz (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit) sowie bestimmte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes und das Sonn- und Feiertagsrecht für den entsprechenden Markt außer Kraft gesetzt werden.

Seite zurück Nach oben