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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises ist Ansprechpartner für alle Fragen hinsichtlich einer Marktfestsetzung in Ostprignitz-Ruppin. Der Landkreis kann Festsetzungen für Messen (nach § 64 Gewerbeordnung), Ausstellungen (nach § 65 Gewerbeordnung) und Großmärkte (nach § 66 Gewerbeordnung) anordnen. Für Volksfeste, Jahrmärkte sowie Wochen- und Spezialmärkte sind die örtlichen Gewerbeämter bzw. Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden zuständig. Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr berät aber, wenn Zweifel bestehen, welche Behörde für das Genehmigungsverfahren verantwortlich ist.

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