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Prostituierte benötigen nach dem Prostituiertenschutzgesetz zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Anmeldebescheinigung. Diese kann beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden. Außerdem werden hier auch Aliasbescheinigungen ausgestellt, auf denen statt dem echten Namen ein Pseudonym vermerkt ist, das nur von amtlicher Seite einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Die persönlichen Daten der Antragsteller:innen werden sicher und vertraulich behandelt.

Um eine Anmeldebescheinigung zu erhalten, ist der Nachweis einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Diese erfolgt vorweg im Gesundheitsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

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