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Sie können für Ihr Fahrzeug jederzeit und auch ohne besonderen Anlass ein anderes Kennzeichen beantragen, beispielsweise wenn Sie eine neue Buchstaben- oder Zahlenkombination haben möchten. Ist das bisherige Kennzeichen gestohlen worden oder verloren gegangen, muss Ihrem Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Hierzu muss eine Verlusterklärung abgegeben oder eine Diebstahlanzeige vorgelegt werden. Das alte Kennzeichen wird gesperrt und die Nummer zehn Jahre nicht vergeben.

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