Sprungziele
Seiteninhalt

Der/die Antragsteller:in muss ein berechtigtes Interesse vortragen und beabsichtigen, Pflanzen oder Teile von ihnen aus der Natur zu entnehmen und gewerbsmäßig zu be- oder verarbeiten. Der Entnahmestandort muss sich innerhalb des Landkreises befinden.

Der Bestand der betroffenen Art darf am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Seite zurück Nach oben