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Für die Genehmigung einer gewerbsmäßigen Entnahme von wild lebenden Pflanzen zur Be- oder Verarbeitung wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde benötigt, der folgende Angaben enthält:

  • Darstellung des berechtigten Interesses

  • Gewerbegenehmigung

  • Erläuterung zur Be- und Verarbeitung der Pflanzen

  • Karte mit der Entnahmestelle  oder alternativ die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück
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