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Für die Genehmigung einer gewerbsmäßigen Entnahme von wild lebenden Pflanzen zur Be- oder Verarbeitung wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde benötigt, der folgende Angaben enthält:
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Darstellung des berechtigten Interesses
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Gewerbegenehmigung
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Erläuterung zur Be- und Verarbeitung der Pflanzen
- Karte mit der Entnahmestelle oder alternativ die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück