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Vor Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug gegebenenfalls identifiziert werden. Das hängt vom Einzelfall ab und bedeutet, dass dieses durch einen Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr vor Ort begutachtet wird.

Alternativ gilt das Fahrzeug auch dann als identifiziert, wenn eine aktuelle Hauptuntersuchung (nicht älter als einen Monat) vorliegt oder auf anderem Wege durch eine sachverständige Person bescheinigt wird, das Fahrzeug in Augenschein genommen (identifiziert) zu haben.

Sollten Sie kein Konto im Europäischen Zahlungsraum (SEPA) haben, von welchem die Kfz-Steuer abgebucht werden kann, so muss diese vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens beim Hauptzollamt eingezahlt werden.

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