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Es wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde mit folgenden Anlagen benötigt:
  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Vorhabenstandortes
  • Angabe des Flurstücks, gegebenenfalls Flurkartenauszug
  • Lageplan oder Lageskizze mit Eintragung des Vorhabens
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse beziehungsweise der natürlichen Gegebenheiten
  • Beschreibung der Fauna, insbesondere der streng oder besonders geschützten Arten
  • Beschreibung der Flora, insbesondere der vorhandenen Gehölze (Bäume, Hecken, Sträucher), der geschützten Biotope  und der streng oder besonders geschützte Arten mit Standortangabe im Lageplan
  • Angaben über die jetzige Nutzung, Bestandsbeschreibung/ -plan (ggf. Fotodokumentation)
  • Angabe der Größe der für das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommenen Fläche in Quadratmetern (Bebauung, Versiegelung, Aufschüttung, Abgrabung, Flächenumbruch, Umnutzung etc.)
  • Ansichten und Grundrisse der geplanten baulichen Anlagen einschließlich Nennung der Maßangaben
  • schutzgutbezogene Darstellung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie Aussagen über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs
  • Benennung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen (Landschaftspflegerischer Begleitplan beziehungsweise Eingriffs-/Ausgleichs- Plan) unter Berücksichtigung der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung in Brandenburg
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