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Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.Daher sind entsprechend der Rechtsverordnungen in diesen Gebieten alle Handlungen verboten, die das Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.Unter bestimmten Voraussetzungen kann die untere Naturschutzbehörde von den in den Schutzgebietsverordnungen festgelegten Geboten und Verboten auf Antrag des/der Grundstückseigentümer:in oder sonstigen Nutzungsberechtigten eine Befreiung erteilen.
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