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Vor Entscheidungen über die Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen. Der Naturschutzbeirat des Landkreises wird mit dem Votum der Behörde in die Entscheidung einbezogen.

Die erteilte Befreiung kann Nebenbestimmungen enthalten.

Die kartografische Darstellung der Naturschutzgebiete finden Sie im Geoportal des Landkreises. Hier müssen Sie bitte im Themenbaum die Schutzgebiete anklicken.

Die Schutzgebietsverordnungen können Sie in der unteren Naturschutzbehörde einsehen oder der Übersicht der Brandenburger Naturschutzgebiete entnehmen.

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