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Das betroffene Grundstück muss sich innerhalb eines der drei Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden. Dazu gehören die Landschaftsschutzgebiete „Ruppiner Wald- und Seengebiet“, „ Westhavelland“ und „ Kyritzer Seenkette“.

Die Vorhaben oder Maßnahmen müssen dem jeweiligen Schutzzweck und den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes entsprechen. Diese Zwecke und Ziele ergeben sich aus den einzelnen Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet.

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