Das betroffene Grundstück muss sich innerhalb eines der drei Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden. Dazu gehören die Landschaftsschutzgebiete „Ruppiner Wald- und Seengebiet“, „ Westhavelland“ und „ Kyritzer Seenkette“.
Die Vorhaben oder Maßnahmen müssen dem jeweiligen Schutzzweck und den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes entsprechen. Diese Zwecke und Ziele ergeben sich aus den einzelnen Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet.