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Voraussetzung für die Zulassung von Projekten ist die Durchführung einer Vorprüfung, bei der im Ergebnis festzustellen ist, ob das Projekt ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen würde.
Der Projektbereich muss innerhalb des Landkreises in einem FFH- oder SPA-Gebiet liegen oder unmittelbar an ein solches angrenzen oder Auswirkungen auf ein solches Gebiet haben.