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Das Vorhaben muss bei der unteren Naturschutzbehörde mit folgenden Angaben zur Durchführung des Projektes angezeigt werden:
  • Bezeichnung des betroffenen Natura 2000-Gebietes
  • Übersichtsplan mit den Schutzgebietsgrenzen
  • Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme
  • Beschreibung des Vorhabens sowie der Charakterisierung anderer Vorhaben, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie im Zusammenwirken erhebliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben
  • Ausgefülltes Formblatt zur Vorprüfung ( Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift)
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