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Ziel ist es, bei der Mitbenutzung der Kreisstraßen durch Leitungsträger (öffentliche Versorger) und auch private Versorger zu ordnen, wo und in welcher Weise Leitungen verlegt werden können und wie die Verlegung überwacht und geprüft werden muss.  Dies geschieht unter Berücksichtigung der verkehrlichen und technischen Belange der Straßenbauverwaltung, der Nutzer:innen und bereits vorhandener Leitungseinrichtungen.

Zu den sonstigen Nutzungen zählen unter anderem Energie-, Gas- und Fernmeldeleitungen, öffentliche Versorgungsanlagen wie Wasser- und Abwasserleitungen sowie Telekommunikationslinien.

Für Leitungsrechte sind Gestattungen, Zustimmungen oder Vereinbarungen erforderlich, die  zu sonstigen Nutzungen im öffentlichen Straßenraum berechtigen.

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