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Für die Gestattung von Leitungsrechten muss der private Versorger einen formlosen Antrag mit der Darstellung des Erfordernisses und ein Beschreibung der Maßnahme mit Vorlage eines Lageplanes und Querschnittes der Leitungsverlegung stellen.                     

Der öffentliche Versorger hingegen beantragt die Vereinbarung des Straßenbenutzungsrechtes auf Grund des Rahmenvertrages zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse.

Betreiber:innen von Telekommunikationslinien beantragen die Zustimmung zur Leitungsverlegung.

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