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Erklärtes Ziel der Straßenbaubehörde ist eine einheitliche Beschilderung an Bundes-, Landes und Kreisstraßen und die Verbesserung der Orientierung des überörtlichen Verkehrs auch im Hinblick auf die den Tourismus betreffenden Betriebe und Einrichtungen.Dabei soll auch eine Verunstaltung des Straßen- und Landschaftsbildes und eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs infolge einer ungeordneten und unbeschränkten Beschilderung außerhalb der Ortsdurchfahrten verhindert werden.Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufstellung nichtamtlicher Hinweisschilder an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Land Brandenburg gestattet werden. Mit der Zulassung wird ein Nutzungsvertrag zur Anerkennung entsprechender Verpflichtungen abgeschlossen.

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