Für einen Antrag muss das Gewerbe zu einer der folgenden Branchen/ Zielkulissen gehören:
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gastronomische Betriebe
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Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Pensionen, Gasthäuser)
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Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Campingplätze, Badeplätze, Rastplätze, Sportplätze, Marina, Golfanlagen, Reitsportanlagen)
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Ab-Hof-Verkaufsstellen gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel für Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen, Milchtankstellen, Käse, Fleisch usw.)
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Ab-Feld-Vermarktung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen) für den Erntezeitraum
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touristische Sehenswürdigkeiten.
Außerdem muss sich der Betrieb oder die Einrichtung außerhalb der Ortschaft befinden und muss über eine zulässige und der Verkehrssicherheit entsprechende Zufahrt verfügen.