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Für einen Antrag muss das Gewerbe zu einer der folgenden Branchen/ Zielkulissen gehören:

  • gastronomische Betriebe

  • Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Pensionen, Gasthäuser)

  • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Campingplätze, Badeplätze, Rastplätze, Sportplätze, Marina, Golfanlagen, Reitsportanlagen)

  • Ab-Hof-Verkaufsstellen gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel für Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen, Milchtankstellen, Käse, Fleisch usw.)

  • Ab-Feld-Vermarktung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen) für den Erntezeitraum

  • touristische Sehenswürdigkeiten.

Außerdem muss sich der Betrieb oder die Einrichtung außerhalb der Ortschaft befinden und muss über eine zulässige und der Verkehrssicherheit entsprechende Zufahrt verfügen.

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