Um Menschen in unmittelbarer Wohnnähe Parkraum zu verschaffen, sind Parkplätze in Städten, Ämtern und Gemeinden speziell für deren Anwohner:innen reserviert und können von diesen ohne zeitliche Begrenzung gebührenfrei benutzt werden. Dafür ist ein Bewohnerparkausweis erforderlich, der beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden kann. Er berechtigt, bestimmte Parkzonen (keinen festen Parkplatz) in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung zu benutzen. Dazu sind entsprechende Zonen ausgewiesen. Der Bewohnerparkausweis ist sichtbar im Bereich der Frontscheibe Ihres Fahrzeuges auszulegen.
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