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Sie haben Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in der Zone gemeldet, für die Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Bewohnerparkausweise können nur für Zonen beantragt werden, in denen Sie tatsächlich wohnen. Für Zonen, die Sie nicht bewohnen, aber regelmäßig nutzen (beispielsweise am Arbeitsplatz) können Sie keinen Bewohnerparkausweis beantragen.

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