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Veranstaltungen, die auf schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg stattfinden und zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Beeinträchtigung der Schifffahrt führen können, müssen genehmigt werden. Für die Genehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises zuständig.

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