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Kann das in den Haushalten anfallende Schmutzwasser (Abwasser) nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet oder in einer Kleinkläranlage behandelt werden, ist es in eine abflusslose Sammelgrube einzuleiten und durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen (Abwasserverband, Stadtwerke Neuruppin) regelmäßig zu entsorgen. In den Satzungen der Abwasserbeseitigungspflichtigen werden die erforderlichen Regelungen zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung getroffen. Die regelmäßige Entsorgung muss durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen gewährleistet sein. Vor Errichtung der Sammelgrube ist die Anmeldung beim Abwasserbeseitigungspflichtigen erforderlich, um die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Errichtung zu prüfen.   

Abwassersammelgruben dienen nur der Aufnahme und Speicherung von häuslichem Schmutzwasser. Der Sammelgrube darf kein gewerbliches Schmutzwasser zugeleitet werden, soweit es nach Menge und Beschaffenheit nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist (z. B. Sanitärabwasser). Auch Schmutzwasser aus Dränagen, Niederschlagswasser und Ablaufwasser von Schwimmbecken oder Pools darf den Sammelgruben nicht zugeleitet werden.

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