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Nach der Errichtung einer neuen abflusslosen Sammelgrube sowie nach den in der technischen Regel zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) geforderten Abständen ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen. Maßgebend dafür ist DIN 1986 Teil 30 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30: Instandhaltung).

Hinweise zur Dichtheitsprüfung/Grundstücksentwässerung bietet ein Merkblatt der unteren Wasserbehörde.

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