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Die untere Bodenschutzbehörde erfasst im landeseinheitlichen digitalen Altlastenkataster (ALKAT) Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und stofflich schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).Die Daten des digitalen Altlastenkatasters umfassen – soweit bekannt:
  • allgemeine Angaben zum Standort,
  • die historische Nutzung des Standorts,
  • Angaben zu abgelagerten Abfällen/eingetragenen Schadstoffen,
  • planerische Vorgaben zur Flächennutzung,
  • Ausbreitungsmöglichkeiten der Schadstoffe und
  • Angaben zum Bearbeitungsstand/zur Sanierung.
Auf Antrag erteilt die untere Bodenschutzbehörde eine auf diesen Daten basierende Auskunft, ob ein Grundstück im ALKAT registriert ist, welche Kenntnisse zu Boden- und Grundwasserkontaminationen vorliegen sowie über gegebenenfalls notwendige Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.Eine Auskunftseinholung empfiehlt sich, wenn ein Grundstück erworben, ein Bauvorhaben realisiert  oder das Eigentum überprüft werden soll, denn Boden- und Grundwasserverunreinigungen können sich auf den Verkehrswert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks auswirken. Darüber hinaus können laut Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Verursachenden, deren Gesamtrechtsnachfolger:innen, die Grundstückseigentümer:innen, die Inhaber:innen der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück oder ehemalige Grundstückseigentümer:innen – und nicht vorrangig in dieser Reihenfolge – zur Untersuchung und Sanierung einer Altlast verpflichtet werden.
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