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Die Anfrage zur Auskunft aus dem Altlastenkataster muss formlos unter Angabe von Namen und Postanschrift per Brief, Fax oder E-Mail an die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gerichtet werden.

Außerdem benötigt die untere Bodenschutzbehörde zur Bearbeitung der Anfrage die genaue Bezeichnung des Grundstücks mit Angabe der Gemarkung, der Flur, der Flurstücksnummer(n) – möglicherweise reicht auch die Postadresse des Grundstücks aus. Falls vorhanden, kann die Antrag stellende Person auch einen Lageplan mit dem darauf markierten Grundstück einreichen.

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