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Einfache und standardisierte Auskünfte sind gebührenfrei. Erweiterte und komplexe Auskünfte sind hingegen gebührenpflichtig. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn das betreffende Grundstück eine umfangreiche oder komplizierte Altlastenhistorie besitzt. Der Gebührenrahmen ist auf maximal 500 Euro begrenzt.

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