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Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann bis zu drei Monate betragen. Sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Anhörung von Dritten erforderlich werden, zum Beispiel bei nicht vorliegender Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer, kann sich die Bearbeitungsdauer um mehrere Wochen verlängern.

Die Auskunft beruht auf den im ALKAT erfassten Daten und entspricht dem bei der unteren Bodenschutzbehörde vorhandenen Kenntnisstand. Eine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen wird nicht übernommen.

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