Sprungziele
Seiteninhalt

Für das Errichten von Brunnen und für die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen muss die Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Für die Bearbeitung von Anträgen, die eine Entnahme aus dem Grundwassermit einer mittleren Entnahmemenge von  weniger als 2.000 m³/Tag vorsehen, ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Anträge, die eine Entnahme von mehr als 2.000 m³/Tag vorsehen, müssen an das Landesamt für Umwelt, Postfach 601061 in 14410 Potsdam gerichtet werden.

Seite zurück Nach oben