Sprungziele
Seiteninhalt

Der Umgang, die Ab- oder Umfüllung und insbesondere die Lagerung von Flüssigkeiten und festen Stoffen in Gebäuden oder auf Freiflächen müssen jederzeit so erfolgen, dass die Stoffe nicht in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser gelangen und dieses schädigen können. Die Anlagen müssen unter anderem flüssigkeitsdicht und standsicher sein und dürfen nicht innerhalb der Schutzzonen I und II von festgesetzten Wasserschutzgebieten errichtet werden.

Seite zurück Nach oben