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Die für die Bearbeitung der Anzeige zu erhebenden Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung (GebOMUGV) abhängig von der Gefährdungsstufe der angezeigten Anlage festgelegt. Für die Gefährdungsstufe A sind beispielsweise 76,50 Euro und für die Gefährdungsstufe D sind 307 Euro zu entrichten.

Für die Anzeige einer Anlage zum Lagern oder Abfüllen von Jauche, Gülle oder Silagesickersäften sowie für sonstige Anlagen zum Umgang mit allgemein wassergefährdenden Stoffen wird eine Bearbeitungsgebühr von 102 Euro erhoben.   

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