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Für die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gräben, Flüssen oder Seen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen oder für die gewerbliche Nutzung muss die Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Für die Bearbeitung von Anträgen, die eine mittlere Entnahmemenge von weniger als 5.000 Kubikmetern pro Tag aus einem Oberflächengewässer vorsehen, ist die untere Wasserbehörde zuständig. Ab einer Entnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern pro Tag muss der Antrag an das Landesamt für Umwelt, Postfach 601061 in 14410 Potsdam gerichtet werden.

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