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Das Vorhaben muss durch ein geeignetes wasserwirtschaftliches Ingenieurbüro geplant werden. Insbesondere ist nachzuweisen, dass das Gewässer den Wasserbedarf unter Einhaltung des Mindestabflusses bereitstellen kann, andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden und die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf zu schützende Biotope und Schutzgebiete, vertretbar sind. 

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