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Hinweise zu den benötigten Unterlagen geben die Checkliste des Landes Brandenburg zur Niederschlagswasserversickerung sowie der Antrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht.

Ansonsten ist ein formloser Antrag oder das ausgefüllte Antragsformular bei der unteren Wasserbehörde mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Anschrift des Antragstellenden sowie die Anschrift des Planenden  
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Lageplan mit Eintragung der Flächen, auf denen das Niederschlagswasser anfällt (getrennt nach Verschmutzungsgrad, beispielsweise Dachflächen, Fahrflächen, Wege, Lagerflächen und so weiter), des Einleitungsstandortes, der Reinigungs- und Rückhalteanlagen  (falls erforderlich) und des Leitungsnetzes auf dem Grundstück
  • Angabe zum Einleitgewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) mit Koordinaten der Einleitstelle in ETRS89/ UTM (Universale Transversale Mercatorabbildung)
  • geplante Einleitungsmenge in Litern pro Sekunde, errechnet aus dem Bemessungsregen oder über die Versickerungsrate sowie Angabe der Jahresniederschlagsmenge
  • Nachweis der Erforderlichkeit einer Rückhalteeinrichtung. Bei Neuversiegelung und Einleitung in das Oberflächengewässer ist dieser immer erforderlich.
  • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Rückhalteeinrichtung
  • Nachweis der Erforderlichkeit einer Reinigungsanlage (Einleitung in das Grundwasser: nach DWA Merkblatt M 153; Einleitung in ein Oberflächengewässer: nach DWA Merkblatt M 102)
  • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Reinigung (Sandfang, Leichtflüssigkeitsabscheidung und ähnliches)
  • Zustimmung Dritter, die durch die Niederschlagswasserableitung oder Niederschlagswassereinleitung betroffen sein könnten (beispielsweise Grundstückseigentümer, über deren Grundstück die Leitung verläuft)
Folgende Angaben sind zusätzlich nur bei Einleitung in das Grundwasser notwendig:
  • Angaben zur Art der Einleitung (Rigolensystem, Sickermulden usw.)
  • Darstellung und Nachweis der Versickerungsanlage (nach DWA Arbeitsblatt A 138)
  • Nachweis der Sickerfähigkeit (hydrogeologisches Gutachten, Sickerversuch, Baugrundgutachten)
Folgende Angaben sind zusätzlich nur bei Einleitung in ein Oberflächengewässer notwendig:
  • hydrologisches Gutachten oder Einschätzung zum Nachweis des Abflussvermögens des Oberflächengewässers
  • Stellungnahme zur Einleitung und zum Einleitungsbauwerk vom Unterhaltungspflichtigen des Oberflächengewässers
  • Nachweis, dass eine Versickerung des Niederschlagswasser nicht möglich ist
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