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Bei der Erlaubnis für geothermische Anlagen wird bei der Verfahrensweise zwischen geschlossenen und offenen Systemen unterschieden. Soll ein offenes Systeme eingesetzt werden, soll sich die Antrag stellende Person bereits im Vorfeld der Planung an die untere Wasserbehörde wenden, da der Umfang der Unterlagen vom Gewässer und von der Anlagengröße abhängt. Für geschlossene Systeme ist ein formloser Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der folgende Angaben enthalten muss:
- Bezeichnung des Vorhabens
- Bauherr:in (Name, Adresse oder Firmenanschrift mit Vertretungsbevollmächtigtem)
- Vollmacht für den Fall, dass die Antragstellung durch einen beauftragten Dritten vorgenommen wird
- einfacher Lageplan; die Bohrstandorte sollten mit einer ausreichenden Genauigkeit, mindestens plus minus fünf Metern erkennbar sein, Angaben zu Gemarkung, zur Flur und zum Flurstück
- Anzahl und Tiefe der Bohrungen
- Angaben zum Bohrverfahren und zu eingesetzten Hilfsmitteln und Materialien
- technischer Aufbau der Sonden und genaue Angaben zum eingesetzten Wärmeträger beim Einsatz von Erdkollektoren die Fläche in Quadratmetern
- Anlage (Hersteller, Typ, Leistung der Anlage in Kilowatt (kW), eingesetzte Materialien, Kontroll-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen)