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Offene Systeme:

Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 230 Euro; in Abhängigkeit von der zugelassenen jährlichen Entnahme- bzw. Einleitmenge kann die Gebühr jedoch höher sein und kann bei der unteren Wasserbehörde erfragt werden.

Geschlossene Systeme:

Für horizontale Kollektoren ist in der Regel eine Anzeige erforderlich. Die Bearbeitungsgebühr liegt je nach Prüfungsaufwand zwischen 50 Euro und 150 Euro und kann im Einzelfall bis zu 511 Euro betragen.

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für vertikale Kollektoren beträgt die Gebühr mindestens 230 Euro. Handelt es sich um eine Anlage, die in gewerblich genutzten Gebäuden betrieben wird, werden für die Bearbeitung der Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zusätzlich 100 bis 300 Euro erhoben.

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