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Für die Errichtung von Bauwerken oder das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen ist gegebenenfalls die Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich, um die Baugrube von Wasser freizuhalten. Mit der Absenkung können wasserwirtschaftlich bedeutsame Auswirkungen auf den Wasserhaushalt verbunden sein. Aber auch die Standsicherheit benachbarter Gebäude oder der Naturhaushalt können dadurch beeinträchtigt werden. Dies ist im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens durch die Wasserbehörde zu prüfen.

Das gehobene Grundwasser wird entweder in das Grundwasser, in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation (Niederschlagswasser, Schmutzwasser) eingeleitet.

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist bis zu einer täglichen Entnahmemenge von 2.000 Kubikmetern die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Geht die Entnahmemenge darüber hinaus, ist die Obere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt Brandenburg, Postfach 601061 in 14410 Potsdam für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.

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