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Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundwasserabsenkung hängt von der erlaubten Wasserentnahmemenge ab. Die Mindestgebühr beträgt 184 Euro. Weitere Gebühren können gegebenenfalls in Form des Wassernutzungsentgeltes entstehen, wenn die Grundwasserförderung die jährliche Menge von 3.000 Kubikmetern überschreitet, siehe Paragraf 40 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG). Das Wassernutzungsentgelt wird durch die obere Wasserbehörde, die beim Landesamt für Umwelt Brandenburg angesiedelt ist, erhoben.

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