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Von Grundwasserabsenkungen können insbesondere folgende Gefahren ausgehen:
  • Gefährdung der Standsicherheit benachbarter Bauwerke durch Setzungserscheinungen aufgrund der Entwässerung des Untergrundes (besonders empfindlich reagierende Schichten sind Torfe und Mudden) oder durch Trockenlegung von Holzpfahlgründungen,
  • Beeinträchtigung anderer Grundwassernutzungen, insbesondere öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen,
  • Mobilisierung von wassergefährdenden Stoffen aus Altlasten, wodurch die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt werden könnte oder es zu einer schädlichen Beeinträchtigung der Gewässer durch Schadstoffverlagerung oder von Abwasseranlagen durch Einleitung belasteten Grundwassers kommen könnte,
  • Salzwasseraufstieg durch zu große Grundwasserentnahme an entsprechend geologisch geprägten Standorten,
  • Eisenfällung und damit verbundene Trübung, Verfärbung, Verschlammung und Sauerstoffzehrung in Oberflächengewässern, in die das entnommene Grundwasser eingeleitet wird,
  • Überflutung durch Einleitung großer Grundwassermengen in Vorfluter mit zu geringer hydraulischer Leistungsfähigkeit,
  • Beeinträchtigung der Schifffahrt durch Querströmungen infolge Einleitung großer Grundwassermengen in oberirdische Gewässer,
  • Beeinträchtigung der Uferbefestigung durch ungünstige Gestaltung des Einleitbauwerkes,
  • Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, insbesondere von Feuchtgebieten sowie Schädigung der Vegetation,
  • schädliche Bodenveränderungen, insbesondere bei Mooren und grundwasserbeeinflussten Böden.
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