Sprungziele
Seiteninhalt
Der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage hat diese regelmäßig der Selbstüberwachung, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit, zu unterziehen. Für den Umfang und die zeitlichen Abstände dafür gelten die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw), die durch das Land Brandenburg erlassen wurden.
Seite zurück Nach oben