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Für die Beantragung einer Erlaubnis für eine Kleinkläranlage kann ein formloser Antrag oder das entsprechende Antragsformular an die untere Wasserbehörde genutzt werden, der folgende Angaben enthalten muss:
  • Eigentümer:in der Anlage, Gemarkung, Flur, Flurstück des Standortes
  • Anzahl der angeschlossenen Haushalte und Einwohner:innen, beziehungsweise der angeschlossenen Einrichtungen (Angaben entsprechend den Bemessungsgrundsätzen der DIN 4261)
  • Angaben über die Art der Kleinkläranlage einschließlich der Vorklärung (Fabrikat, Größe der Behälter, Prüfzeichen), bei Pflanzenbeeten Angaben zu den Abmessungen und Erläuterungen zur Funktionsweise, Grundriss und Schnittdarstellungen
  • Übersichtsplan im Maßstab etwa 1 : 10.000 (Ablichtung von Stadtplan oder Landkarte) mit eingetragenem Standort
  • Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Angaben zur Lage der Kleinkläranlage, des Leitungsverlaufs und der Einleitstelle (Oberflächengewässer oder Verrieselungsanlage) sowie Längsschnitt
  • Flurkarte mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke
  • Angabe der im Umkreis von 50 Metern vorhandenen Trinkwasserbrunnen
  • Aussagen zur Sickerfähigkeit des Untergrundes und zum Grundwasserstand  (beispielsweise Baugrundgutachten, Schichtenverzeichnis, hydrogeologische Stellungnahme oder hydrogeologisches Gutachten – in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde bis zu einer Tiefe von 4 Metern)
  • Angaben über die  geplante Versickerungsanlage (zum Beispiel Länge und Anordnung der Sickerstränge, Größe der Sickermulde)
  • Stellungnahme des zuständigen Abwasserzweckverbandes über die Befreiung vom Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation (Vorgabe im Formular enthalten)
  • Bei Einleitung in ein Oberflächengewässer ist die Stellungnahme des Gewässerunterhaltungspflichtigen beizulegen. Die Unterhaltungspflicht für die Oberflächengewässer liegt in den meisten Fällen beim zuständigen Wasser- und Bodenverband.
  • Bei Mitbenutzung fremder Grundstücke für die Abwasserentsorgung (durch Leitungen, Einleitstelle oder ähnliches) ist die Zustimmung aller betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen und vorzulegen (eventuell Eintrag einer Grunddienstbarkeit in das entsprechende Grundbuch).
  • schematische Darstellung der vorhandenen Anlage mit Bemaßungen, Inhaltsangaben der einzelnen Kammern, Materialangaben, Baujahr, Einbauten (vorhandene und nachzurüstende)
  • Protokoll der Dichtheitsprüfung der vorhandenen Grube
Bei der Nachrüstung vorhandener Mehrkammer- oder Sammelgruben  sind außerdem weitere Unterlagen erforderlich:
  • schematische Darstellung der vorhandenen Anlage mit Bemaßungen, Inhaltsangaben der einzelnen Kammern, Materialangaben, Baujahr, Einbauten (vorhandene und nachzurüstende)
  • Protokoll der Dichtheitsprüfung der vorhandenen Grube
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