Für die Beseitigung von Niederschlagswasser, das auf ihrem Gebiet anfällt, sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Errichten jedoch Grundstückseigentümer auf ihrem Grundstück Anlagen zur Niederschlagswassereinleitung, beispielsweise in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer, muss ihnen mit der Erteilung der dafür notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis auch die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen werden. Dafür muss bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag gestellt werden.
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