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Für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage in, an, unter und über Gewässern ist ein formloser Antrag an die untere Wasserbehörde mit folgenden Angaben zu stellen (siehe auch Merkblatt »Wasserbauliche Anlagen - Bootsstege“):
  1. Bezeichnung des Vorhabens, Zweck, Bezeichnung des Gewässers
  2. Nutzungsberechtigte:r der Anlage (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Firmenanschrift mit Angabe der vertretungsbevollmächtigten Person)
  3. Vollmacht für den Fall, dass die Antragstellung durch eine beauftragte dritte Person erfolgt
  4. Übersichtslageplan, aus dem die Lage im Stadtgebiet oder der Gemeinde hervorgeht
  5. Lageplan mit Darstellung der Lage der Anlage auf dem Flurstück mit ausreichender Genauigkeit, Angabe Gemarkung, Flur und Flurstück, Bezeichnung des Gewässers
  6. allgemeine Baubeschreibung
  7. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse, der natürlichen Gegebenheiten oder Vorkommen mit Standortangabe im Bestandsplan und/oder Fotodokumentation von:
  • gesetzlich geschützten Biotopen
  • Fauna, hier insbesondere streng oder besonders geschützte Arten (Wasservögel etc.)
  • Flora, hier insbesondere vorhandene Ufervegetation (Röhricht-, Schwimmblattpflanzenbestände, Gehölze) mit Einzeichnung im Bestandsplan

8. Begründung des Vorhabens:

  • Nachweis, dass die Nutzung eines Hafens oder einer Steganlage in gemeinschaftlicher Nutzung in der näheren Umgebung als Liegeplatz für ein Sportboot nicht möglich ist.
  • Im Falle der gemeinschaftlichen Nutzung sind alle Mitnutzer:innen mit aktueller Hauptwohnanschrift beziehungsweise zusätzlich der Anschrift im Einzugsbereich der Anlage (beispielsweise in Erholungsgebieten) zu nennen.

9. Größe der unmittelbar in Anspruch genommenen Wasserfläche in Quadratmetern (Steg- und Bootsliegeflächen) und der anzulegenden Bootstypen (Ruder,- Motor-, Hausboot oder ähnliches)

10. Bauzeichnungen

11. Nachweis der Standsicherheit:

  • durch einen Prüfstatiker:in für öffentliche und gewerbliche Bootsstege sowie für größere private Bootsstege oder
  • Bauzeichnung mit allen relevanten Maßen zur Anlage, einschließlich eventueller Uferbefestigung und Angaben zu den verwendeten Baumaterialien, aus der die Standsicherheit plausibel hervorgeht

12. Eventuell weitere benötigte Unterlagen für die Entscheidung anderer Behörden werden standortabhängig von der unteren Wasserbehörde separat angefordert.   

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