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Grundsätzlich ist jede Bohrung – auch für die Errichtung von Brunnen oder zur Grundwasserentnahme – ein Erdaufschluss, der zudem unerwünschte oder gefährliche Auswirkungen auf die Grundwasserleiter und die Umgebung des Brunnenstandortes haben kann. Deshalb ist jede Bohrung mindestens einen Monat vor der Durchführung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob der Standort für die Bohrung zulässig und geeignet ist.

Die Entnahme des Grundwassers ist eine Gewässerbenutzung, für die die untere Wasserbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen muss.

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