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Der Standort der Bohrung muss geeignet sein. So sind das Vorhandensein gespannter Grundwasserverhältnisse, die Lage in Wasserschutzgebieten und der Abstand zu Anlagen, die nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, zu prüfen. Der Abstand zu abflusslosen Abwassersammelbehältern und Kleinkläranlagen, auch auf Nachbargrundstücken, sollte mindestens 50 Meter betragen.

Trinkwasserbrunnen sind zudem beim Gesundheitsamt anzumelden und durch dieses untersuchen zu lassen. Erfolgt die Trinkwasserversorgung über eine öffentliche Trinkwasserleitung, ist die Grundwasserentnahme für Trinkwasserzwecke aufgrund des in der Satzung des Wasserversorgers festgelegten Anschluss- und Benutzungszwanges ausgeschlossen.

Für die Bohrung selbst sollte eine Fachfirma beauftragt und die erforderliche Ausrüstung am Bohrplatz vorgehalten werden, um das Risiko von möglichen Schäden zu minimieren.     

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