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Bei der unteren Wasserbehörde muss der Erdaufschluss angezeigt und gegebenenfalls ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme gestellt werden. Für die Anzeige kann das entsprechende Formular verwendet werden.

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Lageplan des Grundstück/der Grundstücke mit der eingetragenen Entnahmestelle und Kennzeichnung der zu bewässernden Flurstücke

  • Stellungnahme des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens bei Nutzung des Grundwassers für Trinkwasserzwecke

  • Angabe bei Versorgung von mehreren Grundstücken beziehungsweise Wohnungen oder von gewerblich genutzten Grundstücken.

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