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Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis hängt von der erlaubten Einleitmenge und der Befristung ab. Die Mindestgebühr beträgt 368 Euro.

Das Landesamt für Umwelt erhebt für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen ein Wassernutzungsentgelt nach Maßgabe von Paragraf 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Seit dem 1. Januar 2018 kostet die Grundwasserentnahme 0,115 Euro je Kubikmeter.

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