Sprungziele
Seiteninhalt

Im Ergebnis des Verfahrens zur Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes muss festgestellt werden können, dass für eine längerfristig genutzte öffentliche Wasserfassung ein hinsichtlich Menge und Qualität schutzwürdiges Wasservorkommen geschützt wird. Und, dass durch die Nutzungsbeschränkungen und Verbote der Schutz auch tatsächlich erreicht werden kann. Vorhandene Boden- und Grundwasserkontaminationen müssen, wenn es erforderlich ist, sanierbar sein. 

Seite zurück Nach oben