Seiteninhalt
Der zuständige Wasserversorger hat alle für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach dem Leitfaden Wasserschutzgebiete in Brandenburg.
Der zuständige Wasserversorger hat alle für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach dem Leitfaden Wasserschutzgebiete in Brandenburg.