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Voraussetzung für eine Bauanzeige ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt. Zudem muss es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (Ausnahmen und Befreiungen dürfen nicht erforderlich sein) und die Erschließung gesichert sein, das heißt das Grundstück muss bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens erschlossen sein.

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