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Die Anzeige ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) einzureichen. Für die Übergabe in elektronischer Form sind als Datenträger ausschließlich CDs zu verwenden.

Mit der Bauanzeige hat der Bauherr die Erklärung seines Entwurfsverfassers vorzulegen, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keiner Ausnahme oder Befreiung beziehungsweise Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder örtlichen Bauvorschriften bedarf.

Bauvorlagen sind die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen. Art und Umfang der Bauvorlagen werden nach den Regelungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) festgelegt.

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index

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