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Für die Bauanzeige werden Gebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) erhoben, die nach dem Gebührenverzeichnis bestimmt werden. In der Regel errechnet sich die Gebühr auf der Bemessungsgrundlage des Brutto-Rauminhaltes, der mit dem jeweils fortgeschriebenen und veröffentlichten anrechenbaren Bauwert zu vervielfältigen ist.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.